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Original license terms under https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de/legalcode
Creative Commons Legal Code
Namensnennung 3.0 Deutschland
[de]
CREATIVE COMMONS IST KEINE RECHTSANWALTSKANZLEI UND LEISTET KEINE
RECHTSBERATUNG. DIE BEREITSTELLUNG DIESER LIZENZ FÜHRT ZU KEINEM
MANDATSVERHÄLTNIS. CREATIVE COMMONS STELLT DIESE INFORMATIONEN OHNE GEWÄHR
ZUR VERFÜGUNG. CREATIVE COMMONS ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE
GELIEFERTEN INFORMATIONEN UND SCHLIEßT DIE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN AUS, DIE
SICH AUS DEREN GEBRAUCH ERGEBEN.
Lizenz
DER GEGENSTAND DIESER LIZENZ (WIE UNTER "SCHUTZGEGENSTAND" DEFINIERT) WIRD
UNTER DEN BEDINGUNGEN DIESER CREATIVE COMMONS PUBLIC LICENSE ("CCPL", "LIZENZ"
ODER "LIZENZVERTRAG") ZUR VERFÜGUNG GESTELLT. DER SCHUTZGEGENSTAND IST DURCH
DAS URHEBERRECHT UND/ODER ANDERE GESETZE GESCHÜTZT. JEDE FORM DER NUTZUNG DES
SCHUTZGEGENSTANDES, DIE NICHT AUFGRUND DIESER LIZENZ ODER DURCH GESETZE
GESTATTET IST, IST UNZULÄSSIG.
DURCH DIE AUSÜBUNG EINES DURCH DIESE LIZENZ GEWÄHRTEN RECHTS AN DEM
SCHUTZGEGENSTAND ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN LIZENZBEDINGUNGEN RECHTSVERBINDLICH
EINVERSTANDEN. SOWEIT DIESE LIZENZ ALS LIZENZVERTRAG ANZUSEHEN IST, GEWÄHRT
IHNEN DER LIZENZGEBER DIE IN DER LIZENZ GENANNTEN RECHTE UNENTGELTLICH UND IM
AUSTAUSCH DAFÜR, DASS SIE DAS GEBUNDENSEIN AN DIE LIZENZBEDINGUNGEN
AKZEPTIEREN.
1. Definitionen
a. Der Begriff "Abwandlung" im Sinne dieser Lizenz bezeichnet das Ergebnis
jeglicher Art von Veränderung des Schutzgegenstandes, solange die
eigenpersönlichen Züge des Schutzgegenstandes darin nicht verblassen und
daran eigene Schutzrechte entstehen. Das kann insbesondere eine
Bearbeitung, Umgestaltung, Änderung, Anpassung, Übersetzung oder
Heranziehung des Schutzgegenstandes zur Vertonung von Laufbildern sein.
Nicht als Abwandlung des Schutzgegenstandes gelten seine Aufnahme in eine
Sammlung oder ein Sammelwerk und die freie Benutzung des
Schutzgegenstandes.
b. Der Begriff "Sammelwerk" im Sinne dieser Lizenz meint eine Zusammenstellung
von literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalten, sofern
diese Zusammenstellung aufgrund von Auswahl und Anordnung der darin
enthaltenen selbständigen Elemente eine geistige Schöpfung darstellt,
unabhängig davon, ob die Elemente systematisch oder methodisch angelegt und
dadurch einzeln zugänglich sind oder nicht.
c. "Verbreiten" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, den Schutzgegenstand oder
Abwandlungen im Original oder in Form von Vervielfältigungsstücken, mithin
in körperlich fixierter Form der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr
zu bringen.
d. Der "Lizenzgeber" im Sinne dieser Lizenz ist diejenige natürliche oder
juristische Person oder Gruppe, die den Schutzgegenstand unter den
Bedingungen dieser Lizenz anbietet und insoweit als Rechteinhaberin
auftritt.
e. "Rechteinhaber" im Sinne dieser Lizenz ist der Urheber des
Schutzgegenstandes oder jede andere natürliche oder juristische Person oder
Gruppe von Personen, die am Schutzgegenstand ein Immaterialgüterrecht
erlangt hat, welches die in Abschnitt 3 genannten Handlungen erfasst und
bei dem eine Einräumung von Nutzungsrechten oder eine Weiterübertragung an
Dritte möglich ist.
f. Der Begriff "Schutzgegenstand" bezeichnet in dieser Lizenz den
literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Inhalt, der unter den
Bedingungen dieser Lizenz angeboten wird. Das kann insbesondere eine
persönliche geistige Schöpfung jeglicher Art, ein Werk der kleinen Münze,
ein nachgelassenes Werk oder auch ein Lichtbild oder anderes Objekt eines
verwandten Schutzrechts sein, unabhängig von der Art seiner Fixierung und
unabhängig davon, auf welche Weise jeweils eine Wahrnehmung erfolgen kann,
gleichviel ob in analoger oder digitaler Form. Soweit Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
eigener Art genießen, unterfallen auch sie dem Begriff "Schutzgegenstand"
im Sinne dieser Lizenz.
g. Mit "Sie" bzw. "Ihnen" ist die natürliche oder juristische Person gemeint,
die in dieser Lizenz im Abschnitt 3 genannte Nutzungen des
Schutzgegenstandes vornimmt und zuvor in Hinblick auf den Schutzgegenstand
nicht gegen Bedingungen dieser Lizenz verstoßen oder aber die ausdrückliche
Erlaubnis des Lizenzgebers erhalten hat, die durch diese Lizenz gewährten
Nutzungsrechte trotz eines vorherigen Verstoßes auszuüben.
h. Unter "Öffentlich Zeigen" im Sinne dieser Lizenz sind Veröffentlichungen
und Präsentationen des Schutzgegenstandes zu verstehen, die für eine
Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt sind und in
unkörperlicher Form mittels öffentlicher Wiedergabe in Form von Vortrag,
Aufführung, Vorführung, Darbietung, Sendung, Weitersendung, zeit- und
ortsunabhängiger Zugänglichmachung oder in körperlicher Form mittels
Ausstellung erfolgen, unabhängig von bestimmten Veranstaltungen und
unabhängig von den zum Einsatz kommenden Techniken und Verfahren,
einschließlich drahtgebundener oder drahtloser Mittel und Einstellen in das
Internet.
i. "Vervielfältigen" im Sinne dieser Lizenz bedeutet, mittels beliebiger
Verfahren Vervielfältigungsstücke des Schutzgegenstandes herzustellen,
insbesondere durch Ton- oder Bildaufzeichnungen, und umfasst auch den
Vorgang, erstmals körperliche Fixierungen des Schutzgegenstandes sowie
Vervielfältigungsstücke dieser Fixierungen anzufertigen, sowie die
Übertragung des Schutzgegenstandes auf einen Bild- oder Tonträger oder auf
ein anderes elektronisches Medium, gleichviel ob in digitaler oder analoger
Form.
2. Schranken des Immaterialgüterrechts
Diese Lizenz ist in keiner Weise darauf gerichtet, Befugnisse zur Nutzung des
Schutzgegenstandes zu vermindern, zu beschränken oder zu vereiteln, die Ihnen
aufgrund der Schranken des Urheberrechts oder anderer Rechtsnormen bereits ohne
Weiteres zustehen oder sich aus dem Fehlen eines immaterialgüterrechtlichen
Schutzes ergeben.
3. Einräumung von Nutzungsrechten
Unter den Bedingungen dieser Lizenz räumt Ihnen der Lizenzgeber - unbeschadet
unverzichtbarer Rechte und vorbehaltlich des Abschnitts 3.e) - das
vergütungsfreie, räumlich und zeitlich (für die Dauer des Schutzrechts am
Schutzgegenstand) unbeschränkte einfache Recht ein, den Schutzgegenstand auf
die folgenden Arten und Weisen zu nutzen ("unentgeltlich eingeräumtes einfaches
Nutzungsrecht für jedermann"):
a. Den Schutzgegenstand in beliebiger Form und Menge zu vervielfältigen, ihn
in Sammelwerke zu integrieren und ihn als Teil solcher Sammelwerke zu
vervielfältigen;
b. Abwandlungen des Schutzgegenstandes anzufertigen, einschließlich
Übersetzungen unter Nutzung jedweder Medien, sofern deutlich erkennbar
gemacht wird, dass es sich um Abwandlungen handelt;
c. den Schutzgegenstand, allein oder in Sammelwerke aufgenommen, öffentlich zu
zeigen und zu verbreiten;
d. Abwandlungen des Schutzgegenstandes zu veröffentlichen, öffentlich zu
zeigen und zu verbreiten.
e. Bezüglich Vergütung für die Nutzung des Schutzgegenstandes gilt Folgendes:
i. Unverzichtbare gesetzliche Vergütungsansprüche: Soweit unverzichtbare
Vergütungsansprüche im Gegenzug für gesetzliche Lizenzen vorgesehen
oder Pauschalabgabensysteme (zum Beispiel für Leermedien) vorhanden
sind, behält sich der Lizenzgeber das ausschließliche Recht vor, die
entsprechende Vergütung einzuziehen für jede Ausübung eines Rechts aus
dieser Lizenz durch Sie.
ii. Vergütung bei Zwangslizenzen: Sofern Zwangslizenzen außerhalb dieser
Lizenz vorgesehen sind und zustande kommen, verzichtet der Lizenzgeber
für alle Fälle einer lizenzgerechten Nutzung des Schutzgegenstandes
durch Sie auf jegliche Vergütung.
iii. Vergütung in sonstigen Fällen: Bezüglich lizenzgerechter Nutzung des
Schutzgegenstandes durch Sie, die nicht unter die beiden vorherigen
Abschnitte (i) und (ii) fällt, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliche
Vergütung, unabhängig davon, ob eine Einziehung der Vergütung durch ihn
selbst oder nur durch eine Verwertungsgesellschaft möglich wäre.
Das vorgenannte Nutzungsrecht wird für alle bekannten sowie für alle noch nicht
bekannten Nutzungsarten eingeräumt. Es beinhaltet auch das Recht, solche
Änderungen am Schutzgegenstand vorzunehmen, die für bestimmte nach dieser
Lizenz zulässige Nutzungen technisch erforderlich sind. Alle sonstigen Rechte,
die über diesen Abschnitt hinaus nicht ausdrücklich durch den Lizenzgeber
eingeräumt werden, bleiben diesem allein vorbehalten. Soweit Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Lizenz oder Teil dessen
sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen,
verzichtet der Lizenzgeber auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden
Rechte.
4. Bedingungen
Die Einräumung des Nutzungsrechts gemäß Abschnitt 3 dieser Lizenz erfolgt
ausdrücklich nur unter den folgenden Bedingungen:
a. Sie dürfen den Schutzgegenstand ausschließlich unter den Bedingungen dieser
Lizenz verbreiten oder öffentlich zeigen. Sie müssen dabei stets eine Kopie
dieser Lizenz oder deren vollständige Internetadresse in Form des
Uniform-Resource-Identifier (URI) beifügen. Sie dürfen keine Vertrags- oder
Nutzungsbedingungen anbieten oder fordern, die die Bedingungen dieser
Lizenz oder die durch diese Lizenz gewährten Rechte beschränken. Sie dürfen
den Schutzgegenstand nicht unterlizenzieren. Bei jeder Kopie des
Schutzgegenstandes, die Sie verbreiten oder öffentlich zeigen, müssen Sie
alle Hinweise unverändert lassen, die auf diese Lizenz und den
Haftungsausschluss hinweisen. Wenn Sie den Schutzgegenstand verbreiten oder
öffentlich zeigen, dürfen Sie (in Bezug auf den Schutzgegenstand) keine
technischen Maßnahmen ergreifen, die den Nutzer des Schutzgegenstandes in
der Ausübung der ihm durch diese Lizenz gewährten Rechte behindern können.
Dieser Abschnitt 4.a) gilt auch für den Fall, dass der Schutzgegenstand
einen Bestandteil eines Sammelwerkes bildet, was jedoch nicht bedeutet,
dass das Sammelwerk insgesamt dieser Lizenz unterstellt werden muss. Sofern
Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie auf die Mitteilung eines
Lizenzgebers hin aus dem Sammelwerk die in Abschnitt 4.b) aufgezählten
Hinweise entfernen. Wenn Sie eine Abwandlung vornehmen, müssen Sie auf die
Mitteilung eines Lizenzgebers hin von der Abwandlung die in Abschnitt 4.b)
aufgezählten Hinweise entfernen.
b. Die Verbreitung und das öffentliche Zeigen des Schutzgegenstandes oder auf
ihm aufbauender Abwandlungen oder ihn enthaltender Sammelwerke ist Ihnen
nur unter der Bedingung gestattet, dass Sie, vorbehaltlich etwaiger
Mitteilungen im Sinne von Abschnitt 4.a), alle dazu gehörenden
Rechtevermerke unberührt lassen. Sie sind verpflichtet, die
Rechteinhaberschaft in einer der Nutzung entsprechenden, angemessenen Form
anzuerkennen, indem Sie - soweit bekannt - Folgendes angeben:
i. Den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des
Rechteinhabers und / oder, falls der Lizenzgeber im Rechtevermerk, in
den Nutzungsbedingungen oder auf andere angemessene Weise eine
Zuschreibung an Dritte vorgenommen hat (z.B. an eine Stiftung, ein
Verlagshaus oder eine Zeitung) ("Zuschreibungsempfänger"), Namen bzw.
Bezeichnung dieses oder dieser Dritten;
ii. den Titel des Inhaltes;
iii. in einer praktikablen Form den Uniform-Resource-Identifier (URI, z.B.
Internetadresse), den der Lizenzgeber zum Schutzgegenstand angegeben
hat, es sei denn, dieser URI verweist nicht auf den Rechtevermerk oder
die Lizenzinformationen zum Schutzgegenstand;
iv. und im Falle einer Abwandlung des Schutzgegenstandes in Übereinstimmung
mit Abschnitt 3.b) einen Hinweis darauf, dass es sich um eine
Abwandlung handelt.
Die nach diesem Abschnitt 4.b) erforderlichen Angaben können in jeder
angemessenen Form gemacht werden; im Falle einer Abwandlung des
Schutzgegenstandes oder eines Sammelwerkes müssen diese Angaben das Minimum
darstellen und bei gemeinsamer Nennung mehrerer Rechteinhaber dergestalt
erfolgen, dass sie zumindest ebenso hervorgehoben sind wie die Hinweise auf
die übrigen Rechteinhaber. Die Angaben nach diesem Abschnitt dürfen Sie
ausschließlich zur Angabe der Rechteinhaberschaft in der oben bezeichneten
Weise verwenden. Durch die Ausübung Ihrer Rechte aus dieser Lizenz dürfen
Sie ohne eine vorherige, separat und schriftlich vorliegende Zustimmung des
Lizenzgebers und / oder des Zuschreibungsempfängers weder explizit noch
implizit irgendeine Verbindung zum Lizenzgeber oder Zuschreibungsempfänger
und ebenso wenig eine Unterstützung oder Billigung durch ihn andeuten.
c. Die oben unter 4.a) und b) genannten Einschränkungen gelten nicht für
solche Teile des Schutzgegenstandes, die allein deshalb unter den
Schutzgegenstandsbegriff fallen, weil sie als Datenbanken oder
Zusammenstellungen von Daten einen immaterialgüterrechtlichen Schutz
eigener Art genießen.
d. Persönlichkeitsrechte bleiben - soweit sie bestehen - von dieser Lizenz
unberührt.
5. Gewährleistung
SOFERN KEINE ANDERS LAUTENDE, SCHRIFTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM
LIZENZGEBER UND IHNEN GESCHLOSSEN WURDE UND SOWEIT MÄNGEL NICHT ARGLISTIG
VERSCHWIEGEN WURDEN, BIETET DER LIZENZGEBER DEN SCHUTZGEGENSTAND UND DIE
EINRÄUMUNG VON RECHTEN UNTER AUSSCHLUSS JEGLICHER GEWÄHRLEISTUNG AN UND
ÜBERNIMMT WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH KONKLUDENT GARANTIEN IRGENDEINER ART. DIES
UMFASST INSBESONDERE DAS FREISEIN VON SACH- UND RECHTSMÄNGELN, UNABHÄNGIG VON
DEREN ERKENNBARKEIT FÜR DEN LIZENZGEBER, DIE VERKEHRSFÄHIGKEIT DES
SCHUTZGEGENSTANDES, SEINE VERWENDBARKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK SOWIE DIE
KORREKTHEIT VON BESCHREIBUNGEN. DIESE GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG GILT NICHT,
SOWEIT MÄNGEL ZU SCHÄDEN DER IN ABSCHNITT 6 BEZEICHNETEN ART FÜHREN UND AUF
SEITEN DES LIZENZGEBERS DAS JEWEILS GENANNTE VERSCHULDEN BZW. VERTRETENMÜSSEN
EBENFALLS VORLIEGT.
6. Haftungsbeschränkung
DER LIZENZGEBER HAFTET IHNEN GEGENÜBER IN BEZUG AUF SCHÄDEN AUS DER VERLETZUNG
DES LEBENS, DES KÖRPERS ODER DER GESUNDHEIT NUR, SOFERN IHM WENIGSTENS
FAHRLÄSSIGKEIT VORZUWERFEN IST, FÜR SONSTIGE SCHÄDEN NUR BEI GROBER
FAHRLÄSSIGKEIT ODER VORSATZ, UND ÜBERNIMMT DARÜBER HINAUS KEINERLEI FREIWILLIGE
HAFTUNG.
7. Erlöschen
a. Diese Lizenz und die durch sie eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen mit
Wirkung für die Zukunft im Falle eines Verstoßes gegen die
Lizenzbedingungen durch Sie, ohne dass es dazu der Kenntnis des
Lizenzgebers vom Verstoß oder einer weiteren Handlung einer der
Vertragsparteien bedarf. Mit natürlichen oder juristischen Personen, die
Abwandlungen des Schutzgegenstandes oder diesen enthaltende Sammelwerke
unter den Bedingungen dieser Lizenz von Ihnen erhalten haben, bestehen
nachträglich entstandene Lizenzbeziehungen jedoch solange weiter, wie die
genannten Personen sich ihrerseits an sämtliche Lizenzbedingungen halten.
Darüber hinaus gelten die Ziffern 1, 2, 5, 6, 7, und 8 auch nach einem
Erlöschen dieser Lizenz fort.
b. Vorbehaltlich der oben genannten Bedingungen gilt diese Lizenz unbefristet
bis der rechtliche Schutz für den Schutzgegenstand ausläuft. Davon
abgesehen behält der Lizenzgeber das Recht, den Schutzgegenstand unter
anderen Lizenzbedingungen anzubieten oder die eigene Weitergabe des
Schutzgegenstandes jederzeit einzustellen, solange die Ausübung dieses
Rechts nicht einer Kündigung oder einem Widerruf dieser Lizenz (oder
irgendeiner Weiterlizenzierung, die auf Grundlage dieser Lizenz bereits
erfolgt ist bzw. zukünftig noch erfolgen muss) dient und diese Lizenz unter
Berücksichtigung der oben zum Erlöschen genannten Bedingungen
vollumfänglich wirksam bleibt.
8. Sonstige Bestimmungen
a. Jedes Mal, wenn Sie den Schutzgegenstand für sich genommen oder als Teil
eines Sammelwerkes verbreiten oder öffentlich zeigen, bietet der
Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz zu den gleichen Bedingungen und im
gleichen Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
b. Jedes Mal, wenn Sie eine Abwandlung des Schutzgegenstandes verbreiten oder
öffentlich zeigen, bietet der Lizenzgeber dem Empfänger eine Lizenz am
ursprünglichen Schutzgegenstand zu den gleichen Bedingungen und im gleichen
Umfang an, wie Ihnen in Form dieser Lizenz.
c. Sollte eine Bestimmung dieser Lizenz unwirksam sein, so bleibt davon die
Wirksamkeit der Lizenz im Übrigen davon unberührt.
d. Keine Bestimmung dieser Lizenz soll als abbedungen und kein Verstoß gegen
sie als zulässig gelten, solange die von dem Verzicht oder von dem Verstoß
betroffene Seite nicht schriftlich zugestimmt hat.
e. Diese Lizenz (zusammen mit in ihr ausdrücklich vorgesehenen Erlaubnissen,
Mitteilungen und Zustimmungen, soweit diese tatsächlich vorliegen) stellt
die vollständige Vereinbarung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen in Bezug
auf den Schutzgegenstand dar. Es bestehen keine Abreden, Vereinbarungen
oder Erklärungen in Bezug auf den Schutzgegenstand, die in dieser Lizenz
nicht genannt sind. Rechtsgeschäftliche Änderungen des Verhältnisses
zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen sind nur über Modifikationen dieser
Lizenz möglich. Der Lizenzgeber ist an etwaige zusätzliche, einseitig durch
Sie übermittelte Bestimmungen nicht gebunden. Diese Lizenz kann nur durch
schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber modifiziert
werden. Derlei Modifikationen wirken ausschließlich zwischen dem
Lizenzgeber und Ihnen und wirken sich nicht auf die Dritten gemäß Ziffern
8.a) und b) angebotenen Lizenzen aus.
f. Sofern zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber keine anderweitige Vereinbarung
getroffen wurde und soweit Wahlfreiheit besteht, findet auf diesen
Lizenzvertrag das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Creative Commons Notice
Creative Commons ist nicht Partei dieser Lizenz und übernimmt keinerlei
Gewähr oder dergleichen in Bezug auf den Schutzgegenstand. Creative Commons
haftet Ihnen oder einer anderen Partei unter keinem rechtlichen
Gesichtspunkt für irgendwelche Schäden, die - abstrakt oder konkret,
zufällig oder vorhersehbar - im Zusammenhang mit dieser Lizenz entstehen.
Unbeschadet der vorangegangen beiden Sätze, hat Creative Commons alle
Rechte und Pflichten eines Lizenzgebers, wenn es sich ausdrücklich als
Lizenzgeber im Sinne dieser Lizenz bezeichnet.
Creative Commons gewährt den Parteien nur insoweit das Recht, das Logo und
die Marke "Creative Commons" zu nutzen, als dies notwendig ist, um der
Öffentlichkeit gegenüber kenntlich zu machen, dass der Schutzgegenstand
unter einer CCPL steht. Ein darüber hinaus gehender Gebrauch der Marke
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bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Creative Commons. Jeder
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