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DSGVO - Brauchen wir einen Cookie-Hinweis? #1333
Comments
Meines Erachtens reicht es, das in der Datenschutzdoku zu erwähnen.
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Naja, "auf Kosten des Komforts" triffts ja nicht so ganz, wenn man das Login-Problem anschaut und das dafür implementierte Cookie ;-) |
Oder anders: Ich sehe keinen Sinn in einem Cookie, das "verkrüppelt" ist, aber trotzdem noch vorhanden. Das ist für mich worst of both worlds. |
Cookie brauchen wir für Anmeldung, um einen User zu identifizieren. - Also rein technische Gründe. Komfort heißt nur, nach welcher Zeit ich mich erneut anmelden muss. |
Ja, und ich benutze ja seit relativ kurzer Zeit ein Cookie, um den zuletzt gewählten Provider im Login-Fenster anzuzeigen. Darauf bezog ich mich. |
Wenn ja, was bedeutet das?
Können wir stattdessen was tun?
Mir ist nicht ganz klar, ob wir das wirklich brauchen. (Jemand sagte, wenn die Cookies zu rein technischen Zwecken genutzt werden, ist das nicht erforderlich.)
Ich denke, wir sollten mal eine vernünftige User-Doku in der SWK anlegen und dort einen Abschnitt "Datenschutz" machen. Dort können wir dann genau beschreiben, was für Cookies wir anlegen und wozu die verwendet werden.
Zum Thema Cookies, Zitat aus der c't:
"Die DSGVO erzwingt Cookie-Hinweise zukuenftig in vielen Faellen. [...] Nur unter sehr eng umgrenzten Voraussetzungen werden Webmaster Cookies einsetzen koennen, ohne dass der Besucher dazu explizit seinen Segen gegeben hat: wenn deren Einsatz zur Wahrung der berechtigten Interessen des Website-Betreibers erforderlich ist und dem nicht die Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Nutzer entgegen stehen. Zumindest bei First-Party-Cookies, die der Nutzerfreundlichkeit einer Website dienen, wie etwa Session- oder Warenkorb-Cookies, werden die Interessen des Betreibers ueberwiegen".
-> Also zum Beispiel der 'loginChoice' Cookie ist mMn gar kein Problem.
-> Wenn ich jetzt keinen Cookie uebersehen hab in meinen DevTools, gehe ich davon aus, dass die Softwerkskammer keinen Banner braucht!
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